Wenn Sie Steuern nachzahlen müssen für alte Steuerjahre, die schon länger als 15 Monate vorüber sind (also Steuerjahr 2017 und frühere Jahre,) müssen Sie pro Jahr sechs Prozent Nachzahlungszinsen zahlen.
Diese Höhe des Zinssatzes ist in der heutigen Zeit verfassungswidrig. Deshalb werden solche Zinsfestsetzungen ab sofort nur noch vorläufig durchgeführt, bis das entsprechende Gesetz geändert ist. (BMF, 02.05.19)
Ihr Steuerberater Mutterstadt
Dienes + Weiß