Bei Minijobs werden seit ein paar Jahren standardmäßig Rentenversicherungsbeiträge abgezogen. Der Arbeitnehmer kann den Antrag stellen, dass er keine Rentenversicherungsbeiträge zahlen möchte.
Und hier kommt der Haken: Bei minderjährigen Minijobbern ist dieser Antrag – streng genommen – unwirksam, wenn er nicht von Vater oder Mutter unterschrieben wird. Es soll tatsächlich spitzfindige Betriebsprüfer geben, die sich daran aufhängen und dann rückwirkend die Rentenversicherungsfreiheit streichen.
Fazit: Lassen Sie also am besten auch diesen Befreiungsantrag von Vater oder Mutter unterschreiben. Dann sind Sie auf der sicheren Seite.
Ihr Steuerberater Frankenthal
Dienes + Weiß