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Bei Minijobs werden seit ein paar Jahren standardmäßig Rentenversicherungsbeiträge abgezogen. Der Arbeitnehmer kann den Antrag stellen, dass er keine Rentenversicherungsbeiträge zahlen möchte.

Und hier kommt der Haken: Bei minderjährigen Minijobbern ist dieser Antrag – streng genommen – unwirksam, wenn er nicht von Vater oder Mutter unterschrieben wird. Es soll tatsächlich spitzfindige Betriebsprüfer geben, die sich daran aufhängen und dann rückwirkend die Rentenversicherungsfreiheit streichen.

Fazit: Lassen Sie also am besten auch diesen Befreiungsantrag von Vater oder Mutter unterschreiben. Dann sind Sie auf der sicheren Seite.

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