Ein normal bezahlter Vollzeitjob für den Ehepartner bringt keine großen Vorteile. Was der Betrieb absetzt, muss der Ehepartner versteuern.
Anders bei einem Minijob: Der Arbeitgeber setzt den Lohn ab, aber der Ehepartner mit Minijob muss nichts versteuern. Mit der pauschalen Lohnsteuer von zwei Prozent ist die Versteuerung nämlich schon erledigt. Dadurch ergibt sich eine echte Steuerersparnis.
Beachten Sie: Das Arbeitsverhältnis muss genau so durchgeführt werden, wie unter fremden Dritten. Dienstwagen bei einem Ehepartner mit Minijob werden seit einiger Zeit vom Finanzamt extrem kritisch gesehen. Wer also auf Nummer Sicher gehen will, belässt es bei den 450 Euro und stellt kein Auto zur Verfügung.
Was kostet ein Minijob? 15 Prozent Rentenversicherung plus zwei Prozent pauschale Lohnsteuer. Für gesetzlich Versicherte muss man noch zusätzlich 13 Prozent pauschale Krankenversicherung abführen. Hinzu kommen noch 1,2 Prozent für Umlage U1 und U2 sowie Insolvenzgeld. All das kann die Firma natürlich als Betriebsausgabe absetzen. Der Arbeitnehmer kann sich von der Rentenversicherung befreien lassen.
Ihr Steuerberater Freinsheim
Dienes + Weiß