Google Earth kann unversehens zur Falle werden. Konkreter Fall: Ein Unternehmer ließ sich in sein Firmengebäude 20 neue Dachflächenfenster für 100.000 Euro einbauen. Es war ihm klar, dass er das nicht sofort absetzen kann, sondern abschreiben muss. Und zwar, wenn man das Gebäude besitzt, über die Restlaufzeit der Gebäudeabschreibung, als Mieter über die Restlaufzeit des Mietvertrags.
Und so hatte der Unternehmer eine „clevere“ Idee: Der Mann fand es daher verlockender, zu behaupten, es wäre eine Ersatzinvestition, weil die alten Dachflächenfenster schadhaft waren und ersetzt werden mussten. Woher soll das Finanzamt schon wissen, ob da vorher überhaupt Dachflächenfenster drin waren oder nicht?
Weit gefehlt: Auch das Finanzamt hat Zugriff auf Google Earth und kann das Gebäude des betroffenen Unternehmers von oben anschauen. Dass da nie Dachflächenfenster drin waren, sah der Finanzbeamte. Und nun hat dieser Unternehmer ein massives Problem mit dem Finanzamt, Abteilung „Bußgeld und Strafsachen“.
Ihr Steuerberater Ludwigshafen
Dienes + Weiß