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Kosten beim Verkauf des eigenen Hauses kann man absetzen, aber nur wenn man von dem Geld eine Mietwohnung kauft.

Der Fall lag so: Ein Steuerzahler hat sein eigenes Häuschen verkauft, in dem er gewohnt hatte. Dabei fielen Rechtsanwalts-, Makler- und Notarkosten an. Diese Kosten wollte er absetzen, doch das Finanzamt spielte nicht mit: „Kosten im Zusammenhang mit dem selber bewohnten Haus kann man nicht absetzen. Pech gehabt.“

Der Mann war aber nicht dumm und argumentierte so: „Ich habe aber den Verkaufserlös zum Kauf einer vermieteten Wohnung verwendet, also hängen die Kosten mit Mieteinnahmen zusammen und deswegen kann ich sie sehr wohl absetzen!“ Erstaunlicherweise folgte das Finanzgericht der Argumentation: Die Kosten sind abzugsfähig! Das letzte Wort hat jetzt der Bundesfinanzhof. (FG Köln, 21.03.18, 3 K 2364/15; Rev. BFH IX R 22/18)

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