Normale Gehaltserhöhungen sind mit enormen Nebenkosten verbunden. Zum Teil kostet die Gehaltserhöhung das Dreifache von dem, was beim Mitarbeiter netto ankommt.
Versuchen Sie daher, Ihrem Mitarbeiter erst einmal solche Extras schmackhaft zu machen, die auf seinem Konto immer zu 100 Prozent netto ankommen. Für den Arbeitgeber fallen in einigen Fällen 15 oder 25 Prozent Pauschalsteuer an.
- Erholungsbeihilfe einmal im Jahr: je Mitarbeiter 156 Euro plus 104 Euro für den Ehegatten und 52 Euro je Kind. Kostet 25 Prozent Pauschalsteuer.
- Firmenhandy: Falls dieses dem Mitarbeiter nur geliehen, also nicht geschenkt wird, ist es völlig steuerfrei. Eine betriebliche Begründung dafür braucht man nicht. (§ 3 Nr. 45 EStG)
- Restaurantschecks: 6,33 Euro pro Tag sind möglich. Kostet 25 Prozent Pauschalsteuer, aber nur auf 3,23 Euro. Die weiteren 3,10 Euro sind steuerfrei.
- Monatskarte: Bis 44 Euro können Sie eine Monatskarte steuerfrei spendieren (Sachbezugsfreigrenze). Wenn Sie aber sonstige Sachbezüge gewähren (zum Beispiel Benzingutscheine), müssen Sie 15 Prozent Pauschalsteuer auf das Jobticket abführen. Das gilt auch, wenn die Monatskarte mehr als 44 Euro wert ist und der Arbeitnehmer keine Zuzahlung leistet. Um die Pauschalbesteuerung und die Steuerfreiheit beim Arbeitnehmer zu erreichen, muss das Jobticket zusätzlich zum Gehalt gezahlt werden.
- Fahrtkostenzuschuss für Fahrten in die Arbeit: Hier können Sie 30 Cent je Entfernungskilometer spendieren. Bei zehn Kilometern Entfernung und 20 Arbeitstagen im Monat sind das schon einmal 60 Euro netto. Auch das ist nur zusätzlich zum Gehalt möglich und kostet 15 Prozent Pauschalsteuer.
- iPad/iPhone/Notebook geschenkt: Auch das geht gegen 25 Prozent Pauschalsteuer.
- Kindergarten: Steuerfrei sind Arbeitgeberleistungen zur Betreuung von nicht schulpflichtigen Kindern in Kindergärten, Kindertagesstätten, Kinderkrippen, oder bei Tagesmüttern und Ganztagspflegestellen. (§ 3 Nr. 33 EStG; nur zusätzlich zum Gehalt möglich.)
Ihr Steuerberater Mutterstadt
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