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Am 8. Juni 2018 hat das Bundesfinanzministerium den Entwurf eines Familien­entlastungsgesetzes vorgelegt. Im Wesentlichen ist geplant:

  • Das Kindergeld soll ab 1. Juli 2019 um zehn Euro pro Kind erhöht werden.
  • Der Kinderfreibetrag soll von jetzt 2.394 in 2019 auf 2.490 und in 2020 auf 2.586 Euro angehoben werden – je Elternteil. Ein gut verdienendes Ehepaar, das seine Kinder gemeinsam erzieht, bekommt also je Kind in 2019 4.980 Euro Freibetrag (7.620 Euro inkl. Betreuungsfreibetrag). Für Eltern mit niedrigerem Einkommen bleibt es beim Kindergeld.
  • Der Spitzensteuersatz wird ab 2019 erst ab einem zu versteuernden Einkommen von 55.961 Euro statt ab derzeit 54.950 Euro fällig, die Reichensteuer erst ab 265.326 Euro statt bisher ab 260.533 Euro. Für Verheiratete gelten jeweils die doppelten Werte.
  • Der Grundfreibetrag soll 2019 von 9.000 Euro auf 9.168 Euro und 2020 auf 9.408 Euro angehoben werden.

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