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Nach Untersuchungen des Zentralverbands des deutschen Kraftfahrzeug­gewerbes (ZDK) sind alte Diesel mit Euro-Fünf-Norm oder älter nur noch mit 30 bis 50 Prozent Rabatt zu verkaufen. Hier schlägt die Stunde von privaten Händlern aus Osteuropa, die nun scharenweise alte Diesel-Autos zum Schnäppchenpreis aufkaufen.

Verkauf an Privatleute in EU-Ländern: Kauft zum Beispiel ein Privatmann aus der Slowakei, Kroatien oder Rumänien (alles EU) Ihren gebrauchten Firmenwagen, ist das das Gleiche, als ob ein Deutscher das Auto kauft. Es fällt deutsche Umsatzsteuer an.

Kauf durch EU-Unternehmer: Kauft ein echter(!) Händler mit USt.-ID-Nr. Ihren Wagen, können Sie umsatzsteuerfrei verkaufen, wenn der Wagen tatsächlich in das andere EU-Land gelangt.

Sie benötigen: Die USt.-ID-Nr. (bitte sofort am Computer überprüfen https://evatr.bff-online.de/eVatR), den Ausweis des Käufers und den Nachweis, dass dieser berechtigt ist, für die angegebene Firma zu handeln (Vollmacht, Handelsregisterauszug usw.). Und Sie müssen nachweisen können, dass das Auto in das andere EU-Land gelangt ist.

Warnhinweis: Laut Wirtschaftswoche sind 80 Prozent der Dieselaufkäufer aus Rumänien Schwarzhändler, die dort kein Gewerbe angemeldet haben und dort auch keine Steuern zahlen. Wenn so jemand mit einer USt.-ID-Nr. zu Ihnen kommt, ist diese mit größter Wahrscheinlichkeit falsch. Wenn Sie den Wagen dann umsatzsteuerfrei verkaufen, müssen Sie später die Umsatz­steuer ans deutsche Finanzamt nachzahlen.

Unser Rat: Verlangen Sie erst einmal den Bruttopreis (aber ohne die Mehrwertsteuer auszuweisen!) und erstatten Sie die Mehrwertsteuer erst nach Nachweis der Zulassung des Autos in der Slowakei (usw.) zurück.

Verkauf in Drittländer (z. B. Serbien, Kosovo, Albanien, Türkei, Georgien, Ukraine): Der Verkauf ist umsatzsteuerfrei möglich – egal ob an eine Privatperson oder einen Unternehmer. Sie benötigen hier eine Ausfuhrbescheinigung.

Achtung: Geschätzte 90 Prozent aller Ausfuhrbescheinigungen sind gefälscht. Wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen, lassen Sie sich erst den Nachweis der Verzollung und die Anmeldung des Autos im Drittland vorlegen und erstatten dann die Mehrwertsteuer zurück (s. o.).

Beispiel: Die X-GmbH verkauft einen Diesel-Mercedes für 10.000 Euro netto
a) an einen Privatmann aus Ungarn,
b) an einen Gebrauchtwagenhändler aus Rumänien,
c) an einen Türken aus Izmir.

Dann gilt:
a) ist einfach: der Kunde muss 11.900 Euro zahlen.
b) und c): Die X-GmbH stellt eine Rechnung aus (ohne Mehrwertsteuerausweis!) über 11.900 Euro. Nachdem der Käufer nachweist, dass das Auto
im Bestimmungsland angekommen ist und angemeldet wurde, überweist die X-GmbH 1.900 Euro. Alles andere ist mit erheblichen Risiken verbunden.

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