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Wenn Sie Waren verkaufen an inländische Unternehmer, rechnen Sie mit Mehrwertsteuer ab. Wenn der Unternehmer in einem anderen EU-Land sitzt, können Sie aber umsatzsteuerfrei liefern.

Gegenüber dem Finanzamt müssen Sie in diesem Fall zwei Dinge nachweisen:

  1. Dass Ihr Kunde Unternehmer ist.
  2. Dass die Ware in das andere EU-Land gelangt ist.

All das ist unproblematisch bei Bestandskunden und Lieferung per Spedi­tion oder Post. Die Unternehmereigenschaft Ihres Kunden haben Sie längst überprüft, und die Post oder Spedition liefert Ihnen den Nachweis, dass die Ware in Frankreich, Österreich usw. ausgeliefert wurde.

Schwierig wird die Sache bei selbst abholenden Kunden:
Wie weisen Sie nach, dass Ihr Kunde Unternehmer ist? Dazu brauchen Sie die USt.-ID-Nummer. Die alleine reicht aber nicht, denn die könnte derjenige ja von irgendeiner fremden Rechnung abgeschrieben haben. Sie brauchen also zusätzlich eine Kopie des Ausweises, die belegt, dass derjenige der Unternehmer ist. Falls er nur Bevollmächtigter ist, brauchen Sie eine lange Kette von Dokumenten, um zu beweisen, dass er von der Firma autorisiert wurde.

Nachweis des Gelangens in das andere EU-Land: Es gibt ein offizielles Muster einer Gelangens-Bestätigung, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Es genügt, wenn Ihnen Ihr Kunde später ein Fax schickt aus Spanien oder Belgien und bestätigt: „Lieferung von XY laut Lieferschein Nummer 123 heute in meinem Betrieb angekommen“.

Vorsicht Eigentor: Wenn Ihnen Ihr Kunde schon bei der Abholung in Ihrem Unternehmen diese Bestätigung unterschreibt, können Sie diese gleich in den Papierkorb werfen. Denn wie kann der Kunde noch in Deutschland bestätigen, dass die Ware bereits im Ausland angekommen ist?

Falls irgendwelche Zweifel bestehen: Kassieren Sie den Kaufpreis erst einmal brutto (ohne freilich Mehrwertsteuer auszuweisen, denn sonst müssten Sie später die Original-Rechnung zurückverlangen) und erstatten Sie die Mehrwertsteuer erst, wenn alle Zweifel über die Unternehmereigenschaft des Kunden und das Eintreffen der Ware im Ausland beseitigt sind.

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