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Sie müssen ans Finanzamt sechs Prozent Zinsen pro Jahr zahlen, wenn Sie für alte Steuerjahre Steuern nachzahlen müssen. Den gleichen Zinssatz bekommen Sie fairerweise auch, wenn Sie Steuererstattungen erhalten. Manche hatten argumentiert, dass dieser Zinssatz in der heutigen Zeit unangemessen hoch sei.

Das hat der Bundesfinanzhof nun zurückgewiesen und für verfassungsmäßig erklärt, allerdings nur bezogen auf das Jahr 2013 (BFH, 09.11.17, III R 10/16). Es sind aber noch weitere Verfahren beim BFH anhängig für die Jahre 2014 und 2015.

Unser Rat: Wenn Sie sehr hohe Nachzahlungen leisten müssen für alte Steuer­jahre vor 2014 ist die Sache nun geklärt. Wenn Sie für 2014 und 2015 mit diesen hohen Zinsen belastet sind, können Sie immer noch darüber nachdenken, gegen den Zinsbescheid Einspruch einzulegen. Wir sehen da wenig Chancen, aber ausgeschlossen ist es nicht, dass andere Senate des Bundesfinanzhofs sechs Prozent Zinsen für die Jahre 2014 und 2015 vielleicht doch anders beurteilen.

Wie läuft das überhaupt mit der Verzinsung? Nach dem Ende eines Steuer­jahres (das Steuerjahr 2016 endete zum Beispiel am 31.12.16) gibt es in den ersten 15 Monaten einmal gar keine Zinsen. Ab dem 1. April 2018 läuft dann die Verzinsung mit einem halben Prozent pro Monat = sechs Prozent pro Jahr.

Wann fallen solche Zinsen üblicherweise an? Entweder, wenn man seine Steuererklärung sehr spät abgibt, oder fast immer nach Betriebsprüfungen, denn diese betreffen ja immer weit zurückliegende Jahre. Hier kann das richtig teuer werden mit den Zinsen.

Können Sie das planmäßig für sich ausnutzen? Das ist schwierig, denn erstens müssen Sie das Finanzamt dazu bewegen, viel zu hohe Vorauszahlungen festzusetzen, und dann müssten Sie die Abgabe der Steuererklärung extrem hinauszögern.

Beispiel: X überredet das Finanzamt, 100.000 Euro zu hohe Vorauszahlungen für 2017 festzusetzen, obwohl er gar nicht mit einer Nachzahlung rechnet. Dann schafft er es, die Abgabe der 2017er-Steuererklärung so lange hinauszuzögern, dass der Bescheid erst im April 2020 kommt. X erhält dann zu seinen 100.000 Euro Einkommensteuererstattung noch sechs Prozent Zinsen = 6.000 Euro.

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