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Manche Betriebsprüfer legen keinen übermäßigen Ehrgeiz an den Tag, sondern machen „Dienst nach Vorschrift“. Manche haben aber einen besonderen Verfolgungseifer und begeben sich im Vorfeld schon einmal als Kunde oder Gast in den zu prüfenden Betrieb. Folgende Praktiken fallen geübten Prüfern dann besonders unangenehm auf:

  • Bonierung nur auf besonderen Rechnungswunsch hin: Wenn eine Quittung aus der Kasse nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden ausgedruckt wird, zeigt das, dass der Unternehmer bestrebt ist, möglichst viele Rechnungen nicht über die Kasse laufen zu lassen.
  • Ausstellung von „Zwischenrechnungen“: So etwas stellen Prüfer in Gaststätten häufig fest:  Der Kunde bekommt nur eine „Zwischenrechnung“. Das könnte darauf hindeuten, dass diese alsbald wieder storniert werden soll.
  • Nutzung von Phantomkassen: Bei einem Inkognito-Besuch in dem zu prüfenden Ladengeschäft stellt der Prüfer fest, dass es dort zwei Kassen gibt. Bei seiner späteren offiziellen Prüfung findet er aber immer nur Einnahmen aus einer. Das könnte darauf hindeuten, dass die Einnahmen aus der zweiten Kasse niemals verbucht werden.

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