Viele Unternehmen nutzen das Umfeld von Bundesliga- und anderen Fußballspielen, um Geschäfte anzubahnen.
Aber was macht die Sache steuerlich kompliziert? Sie müssen meist ein Gesamtpaket kaufen, das aus Unterhaltung, Raummiete, Eintrittskarten, Bewirtung und Werbeleistungen besteht. Das Bundesfinanzministerium hatte bereits zur WM 2006 festgelegt, wie Sie solch einen Gesamtpreis verbuchen sollen (BMF, 22.08.05, Randnummer 14). Dieses Schreiben hat unverändert Gültigkeit – auch zur EM 2016.
Es gilt im Einzelnen:
- 40 Prozent der Gesamtkosten entfallen auf „Werbung“ und sind voll abzugsfähig,
- 30 Prozent sind „Bewirtung“, davon sind 70 Prozent abzugsfähig,
- 15 Prozent gelten als „Geschenke an Geschäftspartner“, die gar nicht abzugsfähig sind (Es sei denn, die Karte kostet maximal 35 Euro netto und Sie schenken dieser Person sonst im ganzen Jahr nichts mehr.) und
- 15 Prozent sind „Geschenke an Arbeitnehmer“, die voll abzugsfähig, aber in der Regel lohnsteuerpflichtig sind.
Was ist mit der EM 2016? Da die EM 2016 in Frankreich stattfindet, dürften Einladungen von Geschäftspartnern durch deutsche Unternehmen eher selten sein. Wer das doch tut, muss beachten, dass es ein ein Werbeverbot durch die UEFA gibt.
Deshalb ist die Aufteilung wie folgt: 30 Prozent auf Bewirtung (davon 70 Prozent abzugsfähig, aber begrenzt auf 1.000 Euro pro Teilnehmer je Veranstaltung), 35 Prozent auf Geschenke an Geschäftspartner (nicht abzugsfähig) und 35 Prozent „Geschenke an Arbeitnehmer“ (voll abzugsfähig, aber mit Lohnsteuerpflicht). (BMF, 30.03.06, BStBl 06 I, 307)
Vorsicht Falle: Verschenken Sie Eintrittskarten aus persönlichem Anlass (z. B. einem Geschäftspartner zum Geburtstag), können Sie gar nichts absetzen. (BMF, 22.08.05, Randnummer 11)
Ihr Steuerberater Maxdorf
Dienes + Weiß