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Selbständige Künstler und Publizisten sind durch die Künstlersozialversicherung versichert. Zahlen müssen die Abgabe (5,2 Prozent seit 2014) alle, die Aufträge an Kreative erteilen.

Beispiel: In diese Sparte fallen das Designen Ihrer Homepage, die musikalische Untermalung bei einem Firmenevent und einige weitere „künstlerische Arbeiten“.

Tipp: Teilen Sie Rechnungen sinnvoll auf in kreative und „unkünstlerische“ Tätigkeiten. Beispiel: Sie lassen Ihre Homepage neu gestalten. Dann bezahlen Sie für den Entwurf (künstlerisch = abgabepflichtig) und das Programmieren (abgabefrei) gesondert. Bitten Sie den Webdesigner daher, die Rechnung sinnvoll aufzuteilen. Ihr Lohn: Sie sparen 5,2 Prozent Abgabe.

Ihr Steuerberater Frankenthal

Dienes + Weiß

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Nur zufrieden sollten Sie mit Ihrem Steuerberater nicht sein. Vielmehr begeistert und bestens beraten. Es geht um Ihr Geld und Ihr Vertrauen! Dem Schritt zu einem neuen Steuerberater steht häufig das besondere Vertrauensverhältnis entgegen. Zögern Sie nicht, wir werden Sie bei dem – vielleicht lang ersehnten – Wechsel begleiten. Die Formalien übernehmen wir für Sie.

So geht's

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