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Wer sein selbst genutztes Haus verkauft, braucht keine Spekulationsfrist zu beachten. Man kann sein Haus also theoretisch im April kaufen und schon im November wieder mit einer halben Million Gewinn steuerfrei verkaufen. Wenn man das Haus allerdings nach dem Auszug – und sei es nur kurzfristig – vermietet, wird der Verkaufserlös steuerpflichtig, sofern man es innerhalb von zehn Jahren nach dem Kauf verkauft.

Beispiel: Familie X hat Anfang 2013 ein Einfamilienhaus gekauft und ist selber eingezogen. Ab April 2015 vermietet sie das Haus, entscheidet sich dann einige Monate später aber doch zum Verkauf. Da inzwischen die Preise stark angezogen sind, kommt ein satter Gewinn dabei heraus. Dieser ist steuerpflichtig. Das wäre nicht passiert, wenn Familie X gleich nach dem Auszug verkauft hätte.

Fazit: Der Verkauf von privaten Immobilien ist nur in drei Fällen garantiert steuerfrei:

  • wenn zwischen Kauf und Verkauf mehr als zehn Jahre liegen oder,
  • wenn man das Haus von Anfang bis Ende selbst bewohnt hat oder,
  • wenn man das Haus im Jahr des Verkaufs und in den beiden Vorjahren selbst bewohnt hat.

Vorsicht: Eine Vermietung ist schädlich, wenn zwischen Kauf und Verkauf weniger als zehn Jahre liegen.

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