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Seit 2010 fällt auf Hotelübernachtungen nur noch sieben Prozent Mehrwertsteuer an. Falls Sie jedoch im Zuge von Projektarbeiten oder Beratungen Ihren Kunden Hotelkosten Ihrer Mitarbeiter weiterberechnen, muss das mit 19 Prozent erfolgen.

Denn Ihr Kunde bezahlt ja nicht das Hotel (direkt), sondern er bezahlt Ihr Honorar, von dem eine Rechnungsposition die weiter­belasteten Hotelkosten sind.

Ihr Steuerberater Mutterstadt

Dienes + Weiß

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Einfacher als Sie denken – der Wechsel zur Steuerkanzlei Dienes + Weiß.

Nur zufrieden sollten Sie mit Ihrem Steuerberater nicht sein. Vielmehr begeistert und bestens beraten. Es geht um Ihr Geld und Ihr Vertrauen! Dem Schritt zu einem neuen Steuerberater steht häufig das besondere Vertrauensverhältnis entgegen. Zögern Sie nicht, wir werden Sie bei dem – vielleicht lang ersehnten – Wechsel begleiten. Die Formalien übernehmen wir für Sie.

So geht's

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