Ab Anfang 2016 soll für jeden Kindergeldberechtigten und jedes Kind die Steuer-Identifikationsnummer gespeichert werden. So wollen die Familienkassen sicherstellen, dass pro Kind nur einmal Kindergeld gezahlt wird.
Eigentlich sollten die Steuer-ID-Nummern spätestens am 1. Januar 2016 vorliegen.
Zu Panik besteht allerdings trotzdem kein Anlass: Grundsätzlich werden es die Familienkassen nicht beanstanden, wenn die Steuer-Identifikationsnummern erst auf Anforderung im Laufe des Jahres 2016 nachgereicht werden.
Ihr Steuerberater Maxdorf
Dienes + Weiß