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Arbeitgeber in schwarzarbeitsgefährdeten Branchen (z. B. im Baugewerbe, der Gastronomie oder Gebäudereinigung) müssen bei allen Arbeitnehmern Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit spätestens bis zum Ablauf des siebten Tages dokumentieren.

Bisher wurde in diesen „Problembranchen“ auf die Aufzeichnung nur dann verzichtet, wenn jemand im Monat über 2.958 Euro brutto verdient hat.

Mindestgehalt wurde abgesenkt auf 2.000 Euro: Diese Schwelle ist zum 1. August 2015 auf 2.000 Euro gesenkt worden. Sie greift aber nur dann, wenn der betreffende Arbeitnehmer über 2.000 Euro als verstetigtes Arbeits­entgelt bereits in den letzten zwölf Monaten vom gleichen Arbeitgeber erhalten hat (Mindestlohndokumentationspflichten-Verordnung –  MiLoDokV).

Angehörige sind befreit: Außerdem wurde neu geregelt, dass man für im Betrieb arbeitende Ehegatten, Kinder und Eltern die Arbeitszeit nicht dokumentieren muss. Bei GmbHs kommt es auf das Verwandtschaftsverhältnis zum Geschäftsführer an.

Beispiel: Die Speditions-GmbH wird geleitet von Geschäftsführer Meier. Speditionen sind in § 2a Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannt, sodass man Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit für alle Beschäftigten aufzeichnen muss. Frau Meier (Ehefrau des Geschäftsführers) arbeitet in der Buchhaltung mit. Sie verdient für Vollzeit 1.800 Euro brutto. Damit überschreitet sie die 2.000-Euro-Schwelle nicht und eigentlich müsste man ihre Arbeitszeit dokumentieren. Aufgrund der Neuregelung ist das aber nun nicht mehr erforderlich, weil die Frau des Geschäftsführers befreit ist.

Erleichterungen für mobile Tätigkeiten: Wer Arbeitnehmer mit ausschließlich mobilen Tätigkeiten beschäftigt (z. B. Briefzustellung, Paketzustellung, Müllabfuhr, Straßenreinigung, Winterdienst, Gütertransport und Personenbeförderung), muss jetzt nicht mehr Beginn und Ende der Arbeitszeit, sondern nur noch die Dauer der täglichen Arbeitszeit festhalten. Voraussetzung: Der Arbeitnehmer unterliegt keinen Vorgaben zur konkreten täglichen Arbeitszeit (Beginn und Ende) und kann sich seine Arbeitszeit eigenverantwortlich einteilen.

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