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Ihre Mitarbeiter können pro Monat steuerfrei Sachbezüge bis insgesamt maximal 44 Euro erhalten. Viele nutzen diese Freigrenze für Benzingutscheine, aber man kann auch Monatskarten der regionalen Bahngesellschaft spendieren, sofern diese maximal 44 Euro im Monat wert sind.

Was gilt bei Jahresabos? Wenn man z. B. schon im Januar eine Jahreskarte im Wert von 500 Euro aushändigt, ist die 44-Euro-Freigrenze überschritten. So etwas kann man nicht auf die folgenden Monate schieben. Nun gibt es allerdings viele Spielarten von Monatskarten. Die bayerische Finanzverwaltung hat jetzt Stellung genommen, wann der sogenannte „Zuflusszeitpunkt“ bei Monatskarten vorliegt (Bayerisches Landesamt für Steuern 12.08.15):

  • Die Monatskarte gilt als im jeweiligen Monat ausgehändigt, wenn sie tatsächlich monatlich übergeben wird oder, wenn Tickets zwar an sich für einen längeren Zeitraum gelten, aber jeden Monat aktiviert oder freigeschaltet werden.
  • Die Monatskarte gilt als im jeweiligen Monat ausgehändigt, wenn sie zwar schon zu Jahresbeginn übergeben wurde, die Fahrberechtigung aber erst aus der rechtzeitigen monatlichen Zahlung erfolgt.

Unser Rat: Wer 100 Prozent auf Nummer Sicher gehen will, händigt tatsächlich jeden Monat die jeweiligen Monatskarten körperlich aus und verlässt sich nicht auf Aktivierungs- bzw. Freischaltungsmodelle. In anderen Bundesländern könnte so etwas nämlich wieder anders gesehen werden. Die OFD Nordrhein-Westfalen z. B. sieht das in einer Verfügung vom 24.11.14 deutlich restriktiver als die bayerische Behörde. Nur die tatsächliche monatliche Übergabe ist 100 Prozent sicher – und zwar in allen Bundesländern.

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