Ein Arbeitsmonat hat im Jahresdurchschnitt 173,3 Stunden (= 4,33 Wochen x 40 Stunden). Wenn man den Mindestlohn zahlt, entspricht das einem Bruttomindestlohn von 1.473 Euro.
Was ewig unklar war: Muss man in Monaten mit vielen Werktagen dann mehr bezahlen? In einem Monat mit 23 Arbeitstagen müsste man zum Beispiel 1.564 Euro zahlen (23 Arbeitstage x 8 Stunden x 8,50 Euro = 1.564 Euro).
Hierzu sagte nun das Bundesarbeitsministerium: 1.473 Euro entsprechen dem Mindestlohn, falls der Mitarbeiter das ganze Jahr im Betrieb tätig ist. Scheidet er aber vorzeitig aus, muss man monatsgenau alle Stunden abrechnen und gegebenenfalls Lohn und Sozialabgaben nach-zahlen. (Quelle: DATEV Trialog 3/2015, 15)
Ihr Steuerberater Frankenthal
Dienes + Weiß