Wenn Ihre Mitarbeiter mehr(!) als acht Stunden (also mindestens acht Stunden und eine Minute) sowohl von zu Hause, als auch von Ihrem Firmensitz weg sind, können Sie Ihnen zwölf Euro steuerfrei auszahlen.
Diesen Betrag können Sie gegen Zahlung von 25 Prozent auf den Gesamtbetrag verdoppeln.
Wichtig: Es muss nicht die Dauer des Arbeitseinsatzes beim Kunden dokumentiert werden, sondern der Zeitpunkt des Verlassens der Wohnung und der Zeitpunkt der Rückkehr. Hinweise auf erforderliche Fahrzeiten reichen dem Finanzamt in aller Regel nicht. Die Dokumentation der Abwesenheitszeiten, gerechnet ab Verlassen bzw. Wiedereintreffen in der Wohnung sind nun einmal formelle Voraussetzungen. Überprüfen Sie also Ihre Regieberichte bzw. Reisekostenabrechnungen daraufhin, ob auch wirklich diese Zeiten dort erfasst werden.
Ihr Steuerberater Bad Dürkheim
Dienes + Weiß