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Viele denken beim Mindestlohn an Gebäudereiniger, McDonalds-Angestellte oder Friseure. Aber auch ein Vertriebsmann, der 3.000 Euro brutto verdient, könnte unter dem Mindestlohn liegen.

Wie ist das möglich? Das hängt davon ab, was alles angerechnet wird auf den Mindestlohn, und was nicht. Wer 40 Stunden arbeitet, muss mindestens 1.473 Euro brutto verdienen, und zwar garantiert und fest. Wer als Verkäufer nur ein Fixum von 1.000 Euro hat und die übrigen 2.000 Euro durch Verkaufsprovisionen verdient, der liegt unter dem Mindestlohn.

Leider hat der Gesetzgeber schlampig gearbeitet: Es ist nirgendwo genau geklärt, was auf den Mindestlohn anzurechnen ist und was nicht. Es ist aber mittlerweile herrschende Meinung, dass variable Gehaltsbestandteile, die nicht garantiert anfallen, eben nicht angerechnet werden.

Das kann für Sie zur Zeitbombe werden: Denn natürlich wird der zufriedene Vertriebsmitarbeiter niemals auf Auszahlung des Mindestlohns klagen, solange er bei Ihnen beschäftigt ist. Denn dadurch würde er vielleicht seinen Arbeitsplatz gefährden. Aber: Kaum ist der Mann ausgeschieden, könnte er zum nächsten Anwalt rennen und die Differenz einklagen – womöglich Jahre rückwirkend.

Weitere Gehaltsbestandteile, die wahrscheinlich nicht angerechnet werden:

  • Pauschaler Spesenersatz,
  • geldwerter Vorteil eines Dienstwagens,
  • betriebliche Altersvorsorge,
  • jährliches Weihnachtsgeld (elf Monate),
  • möglicherweise sogar Überstundenzuschläge.

Was Sie jetzt tun sollten: Nehmen Sie arbeitsrechtliche Beratung in An­spruch und stellen Sie variable Gehaltsbestandteile möglichst um auf fixe. Würde der Vertriebsmitarbeiter also statt 1.000 Euro fix + 2.000 Euro Provision 1.600 Euro fix + 1.400 Euro Provision bekommen, wäre alles in Butter. Es kann natürlich sein, dass er sich dann vertriebstechnisch weniger anstrengt, dafür dürfen Sie sich dann bei Frau Nahles und der SPD bedanken …

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