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Ehepaare, die ohne Kinder zusammenleben, glauben oft, ein Testament wäre überflüssig, weil beim Tod sowieso der überlebende Ehegatte Alleinerbe wäre. Das stimmt so aber nicht: Solange Eltern, Geschwister, Neffen oder Nichten leben, sind diese gesetzliche Miterben.

Beispiel: Stefan und Sabine sind verheiratet ohne Kinder. Stefan stirbt. Seine Eltern sind schon verstorben, aber sein Bruder mit zwei Töchtern lebt noch. Stefans Witwe glaubt (irrig), sie sei nun Alleinerbin von Stefans Vermögen.

Fakt ist jedoch diese Rechtslage: Stefans Witwe Sabine erbt nur drei Viertel von Stefans Vermögen. Die Hälfte als gesetzlichen Ehegattenerbteil und ein Viertel als pauschalen Zugewinnausgleich.

Was keiner ahnte: Ein Viertel erbt Stefans Bruder. Falls dieser Sabine zuliebe nett sein will und die Erbschaft ausschlägt, nützt das auch nichts. Denn dann erben die Töchter des Bruders (Stefans Nichten) das Viertel, das der Bruder nicht haben wollte.

Diesen Ärger kann man vermeiden mit dem Berliner Testament: Hier setzen sich die Ehegatten gegenseitig zu Alleinerben ein. Und solange keine eigenen Kinder da sind (diese wären pflichtteilsberechtigt) funktioniert das auch.

Übrigens: Der Rat zum Berliner Testament gilt ausdrücklich nur für kinderlose Ehepaare. Bei Ehepaaren mit Kindern ist das Berliner Testament erbschaftssteuerlich nachteilig.

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