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Immer wieder stößt man im Internet auf Unternehmen, die unnötige An­gaben im Internet-Impressum machen und sich dadurch Sicherheitsrisiken aussetzen.

Geben Sie keine Steuernummer an: Offenkundig bringen manche Web­master die Vorschriften zu Pflichtangaben auf Rechnungen (§ 14 UStG) mit denen zu den Pflichtangaben im Internet (nach § 5 Telemediengesetz) durcheinander. Fürs Internet gilt: Wer eine USt.-ID-Nr. hat, muss diese im Impressum angeben. Ebenso die Wirtschafts-Identifikationsnummer nach § 139c Abgabenordnung, die allerdings nur sehr wenige Unternehmen haben. So weit, so gut.

Sie haben keine USt.-ID-Nummer? Dann müssen Sie gar keine Nummer angeben, auch nicht die Steuernummer vom Finanzamt. Das wäre gefährlich und unnötig. Denn die Steuernummer ist so eine Art „Pin-Code“ zu Ihrer Steuerakte im Finanzamt. Wenn ein unbefugter Fremder weiß, wie man beim Finanzamt geschickt fragt, kann er dort mit Hilfe der Steuernummer Vertrauliches über Sie ausspionieren.

Geben Sie auch keine Bankverbindung an: Denn das ist weder vorgeschrieben, noch empfehlenswert. Es muss doch nicht jeder in der ganzen Welt Ihre Bankverbindung kennen. Raffinierte Betrüger könnten sich ansonsten mit unberechtigten Lastschriftabbuchungen an Ihrem Konto vergreifen.

Auch die Privatadresse der Geschäftsführer bei Kapitalgesellschaften geht niemanden etwas an: Es muss die Adresse der GmbH angegeben werden, aber nicht die Privat­adresse der Geschäftsführer. „Name und Anschrift“ in § 5 Abs. 1 Nr. 1 TMG bezieht sich nur auf die Gesellschaft, nicht aber auf den Geschäftsführer.

Genauso wenig müssen Kapitalgesellschaften Angaben zum Stammkapital machen: Das Stammkapital brauchen Sie nicht anzugeben, allenfalls in dem Sonderfall, dass Sie Angaben über das Kapital Ihrer Gesellschaft machen. Das macht aber sowieso im Impressum niemand, oder?

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