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Manch einer schließt Immobilien-Darlehen nicht nur über zehn Jahre Festlaufzeit ab, sondern gleich über 15 Jahre. Vorteil: Die Bank ist dann 15 Jahre an den Kredit und die Konditionen gebunden, aber der Kreditnehmer kann dennoch nach zehn Jahren kündigen (§ 489 BGB).

Viele nutzen dieses Kündigungsrecht nach zehn Jahren auch tatsächlich aus, weil das Zinsniveau 2005 deutlich höher war als heute.

Doch Vorsicht:
Einen Kredit sollte man nur kündigen, wenn man die Anschlussfinanzierung bereits sicher in der Tasche hat. Keinesfalls kann man davon ausgehen, dass die Bank einem immer automatisch eine An­schluss­finanzierung anbietet.

Die Bank kann nach der Kündigung durch den Kunden Folgendes verlangen:
volle Rückzahlung, Teilrückzahlung oder mehr Sicherheiten. IZW wurde ein Fall bekannt, in dem sich ein 72-jähriger Besitzer einer millionenschweren Gewerbe-Immobilie durch seine Eigenkündigung der Hypothek in riesige Schwierigkeiten gebracht hatte. Denn die Bank wollte die Anschluss­finanzierung nur gegen die Stellung von einer Million Euro zusätzlicher Sicherheit gewähren, die der Mann nicht aufbringen konnte.

Fazit: „Einfach einmal so“ die Hypothek zu kündigen, ohne die Anschluss­finanzierung sicher gestellt zu haben, kann ein übles Eigentor werden.

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