Das so genannte Nachweisgesetz wurde mit Wirkung ab 16. August 2014 ergänzt durch einen Paragrafen 2 Absatz 1a. Diese Vorschrift verpflichtet Sie, jedem Praktikanten eine Niederschrift auszuhändigen.
Darin müssen diese Angaben enthalten sein: Name, Anschrift der Vertragsparteien, Lern- und Ausbildungsziele, Beginn und Dauer des Praktikums, regelmäßige tägliche Praktikumszeit, Zahlung und Höhe der Vergütung, Dauer des Urlaubs und Hinweise auf Tarifverträge.
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