Sie haben Fragen?Sie haben Fragen?
06322/948088-0
Focus Money Top Steuerberater

Früher waren Aktienverkäufe nach mehr als einem Jahr nach dem Kauf steuerlich irrelevant. Dementsprechend brauchte man Unterlagen auch nicht lange aufzubewahren. Seit 2009 gilt die „ewige Veräußerungsbesteuerung“.

Wenn Sie also im Jahre 2050 einmal Aktien verkaufen, die Sie 2010 gekauft haben, müssen Sie unter Umständen Ihre damaligen Anschaffungskosten nachweisen. Denn in Nachweispflicht ist immer derjenige, der etwas absetzen will, wie zum Beispiel die Anschaffungskosten von Aktien. Sie können sich nicht darauf verlassen, dass die Bank Ihnen dann noch die richtigen Kosten mitteilen kann.

Das bedeutet: Aktien- und Fondsbesitzer müssen Kaufabrechnungen also für alle Ewigkeit aufbewahren – zumindest aber bis der Verkauf steuerlich abgewickelt ist.

Ihr Steuerberater Neustadt

Dienes + Weiß

GUTE GRÜNDE JETZT KUNDE ZU WERDEN

Einfacher als Sie denken – der Wechsel zur Steuerkanzlei Dienes + Weiß.

Nur zufrieden sollten Sie mit Ihrem Steuerberater nicht sein. Vielmehr begeistert und bestens beraten. Es geht um Ihr Geld und Ihr Vertrauen! Dem Schritt zu einem neuen Steuerberater steht häufig das besondere Vertrauensverhältnis entgegen. Zögern Sie nicht, wir werden Sie bei dem – vielleicht lang ersehnten – Wechsel begleiten. Die Formalien übernehmen wir für Sie.

So geht's

Google Bewertung
4.8
Basierend auf 52 Rezensionen
js_loader