Die Zinsen sind auf einem Rekordtief. Kein Wunder, dass Bausparkassen gerne alte, hoch verzinste Sparverträge loswerden wollen. Kündigen dürfen sie aber nur Verträge, bei denen die Bausparsumme bereits erreicht ist und bei denen die Kunden das Darlehen nicht in Anspruch genommen haben.
Wenn der Bausparer hingegen das Darlehen in Anspruch nehmen könnte, aber die Bausparsumme noch nicht erreicht ist, darf die Bausparkasse nicht kündigen. (OLG Stuttgart, 14.10.11, 9 U 151/11, juris)
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