Viele Immobilienfonds sind im Laufe der Zeit notleidend geworden. Pech hat der, der sich an Fonds in der Rechtsform einer GbR beteiligt hat. Denn bei einer GbR gibt es im Gegensatz zu einer KG keine Begrenzung der Haftung, sodass der einzelne Gesellschafter unbegrenzt für Nachzahlungen haftet.
Eine solche Nachzahlung wollte ein Fondsanleger dann auch steuerlich geltend machen, aber das Ergebnis lautet: Kein Abzug möglich. Er kann nur die Verzugszinsen absetzen, die anfielen, weil er sich jahrelang geweigert hatte, diese zu leisten. Die Einzahlung selber nicht. (FG Düsseldorf, 21.10.14, 13 K 1365/12E, EFG 15, 109; beim BFH anh. unter IX R 42/14)
Ihr Steuerberater Deidesheim
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