Im Jahressteuergesetz 2015 war ursprünglich die Absenkung der Steuerfreiheit von Sachbezügen von 44 Euro auf 20 Euro geplant gewesen. Noch schlimmer: Benzingutscheine sollten nur noch steuerfrei sein, falls sie auf Liter lauten – solche Gutscheine gibt es aber in der Praxis gar nicht.
Diese Änderungen wurden vorerst fallen gelassen. Es wird aber gemunkelt, dass das im Laufe des Jahres 2015 im Rahmen eines anderen Steuergesetzes wieder aufs Tablett kommen könnte. Aber vorerst ist hier noch alles beim Alten.
Kombination zulässig: Sie können einem Mitarbeiter in einem Monat etwas aus persönlichem Anlass schenken und zusätzlich noch einen Benzingutschein. Das wird nicht wechselseitig aufeinander angerechnet. Beispiel: Die Sekretärin hat im März Geburtstag und erhält eine Kiste Wein im Wert von 60 Euro brutto geschenkt, außerdem erhält sie einen Benzingutschein in Höhe von 44 Euro. Beides bleibt steuerfrei.
Ihr Steuerberater Frankenthal
Dienes + Weiß