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Betriebsprüfungen sind stets unangenehm. Manche glauben, dass die Auswahl rein zufällig erfolgt. Fakt ist jedoch, dass nur zehn Prozent der geprüften Betriebe zufällig ausgewählt werden, seit 2011 sogar nur noch fünf Prozent.

95 Prozent werden nach bestimmten anderen Kriterien ausgesucht, bei denen das Finanzamt aus statistischen Erfahrungen weiß, dass man „fette Beute“ machen kann.

Solche Anlässe sind insbesondere:

  • Kontrollmaterial, das über Sie vorliegt. Sie schreiben Rechnungen an ein anderes Unternehmen, das diese Rechnungen absetzt. Das Finanzamt will kontrollieren, ob Sie die Rechnungen auch versteuert haben.
  • Betriebsveräußerungen oder Einbringungen in andere Unternehmen. Hier wird oft sehr viel falsch gemacht, und das Finanzamt kann Nachzahlungen kassieren.
  • Rechtsbeziehungen mit Ihrer eigenen Gesellschaft (Vermietung, Darlehen Anstellungsvertag, usw.).
  • Bei GmbHs: Es ist eine Betriebsaufspaltung entstanden oder das Finanzamt vermutet, dass eine vorliegt, obwohl sie nicht erklärt wurde (typischer Fall: Gesellschafter vermietet Immobilie an die eigene GmbH).
  • Entnahmen und Einlagen in ungewöhnlicher Höhe.
  • Generell hohe Prüfungswahrscheinlichkeit haben Betriebe mit Bargeld, z. B. Handwerk, Einzelhandel, Gastronomie, Friseur usw.

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