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Mitarbeitern ein Handy zu spendieren ist eine beliebte Möglichkeit, ihnen steuerfrei etwas Gutes zu tun.

Lediglich die Mitarbeiter-Handyrechnung auf die Firma umzuschreiben, bringt dabei aber steuerlich nichts: Die private Nutzung von betrieblichen Mobil­telefonen ist für den Arbeitnehmer zwar steuerfrei (§ 3 Nr. 45 EStG). Damit ein Telefon betrieblich ist, muss aber der Betrieb auch Eigentümer des Telefons sein.

Wenn der Arbeitnehmer irgendwann einmal ein Telefon gekauft hat und später nur den Vertrag auf die Firma umschreiben lässt, wird aus dem privaten Telefon noch kein betriebliches.

Machen Sie es daher so: Kaufen Sie als Arbeitgeber das Telefon (Smartphone usw.) selbst. Falls das Gerät noch dem Arbeitnehmer gehört, muss es dieser formell an Ihre GmbH verkaufen – und sei es für einen Euro. Erst dann ist das Telefon betrieblich und damit steuerfrei.

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