Manche Arbeitnehmer brauchen einen Dienstwagen, manche möchten bloß gerne einen haben als zusätzlichen Gehaltsbestandteil. Wie kann man das steuerlich am besten lösen? Wie so oft: Es kommt darauf an. Und zwar auf zwei Dinge: Wie groß ist der Anteil der beruflichen Fahrten? Und: Ist es dem Arbeitnehmer etwas wert, wenn er ein relativ neues Auto hat?
Dienstwagen vorteilhaft: Wer relativ viel privat fährt und Wert auf ein stets neues Auto legt, kommt mit der Ein-Prozent-Regel ziemlich gut davon. Oft rechnet es sich für den Mitarbeiter, wenn das Gehalt herabgesetzt wird, um im Gegenzug einen Dienstwagen zu erhalten. Ein privat angeschafftes und unterhaltenes Fahrzeug kommt oft teurer.
Anders ist es bei weit entfernt wohnenden Mitarbeitern: Hier schlägt die Dienstwagensteuer für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte besonders hart zu. Das vor allem dann, wenn der Mitarbeiter regelmäßig in die Firma kommt. Wer einen Privatwagen fährt, braucht demgegenüber gar keine Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zu versteuern, sondern kann die Kosten über die Entfernungspauschale absetzen. Wer zudem viele betriebliche Fahrten mit dem Auto macht, kann mit der Privatwagenlösung und mit Kilometergeld vom Arbeitgeber deutlich besser fahren als mit einem Dienstwagen. Wer mit seinem Privatwagen z. B. im Monat 5.000 betriebliche Kilometer abspult, kann immerhin 1.500 Euro netto steuerfrei extra bekommen.
Was ist eine „car allowance“? Gemeint ist damit ein zweckgebundener Zuschuss des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer, damit dieser sich selbst um das Thema Dienstwagen kümmert. Allerdings gibt es dafür keinerlei Freibeträge oder Vergünstigungen. Eine voll versteuerte „car allowance“ auf der Gehaltsabrechnung lohnt sich für niemanden.
Ihr Steuerberater Deidesheim
Dienes + Weiß