Wer eine Photovoltaikanlage betreibt, wird in der Regel freiwillig zur Umsatzsteuer optieren, um sich damit den Vorsteuerabzug aus den Kosten der Anlage zu sichern. Ihr Vorteil: Müssen Sie wegen der Photovoltaikanlage eine tritt- und druckfeste Wärmedämmung installieren, bekommen Sie auch dafür den Vorsteuerabzug.
Voraussetzung ist allerdings, dass diese Dämmung ohne die Anlage nicht eingebaut worden wäre. (FG München, 30.07.13, 2 K 3966/ 10, EFG 13, 1971).
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