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Heiratet Ihr Sohn oder Ihre Tochter, noch bevor er oder sie 25 ist und seine bzw. ihre Ausbildung abgeschlossen hat, haben Sie weiter Anspruch auf Kindergeld.

Die frühere Rechtsprechung, wonach die Eltern kein Kindergeld mehr brauchen, weil ja der Ehepartner des Kindes für das Kind sorgen kann, ist mit Wirkung ab Januar 2012 hinfällig, weil es seitdem auf die Einkünfte des Kindes nicht mehr ankommt, wie der Bundesfinanzhof Ende letzten Jahres entschieden hat (BFH, 17.10.13, III R 22/13, DStR 14, 188).

Das bedeutet: Sie bekommen ab 2012 auch dann Kindergeld, wenn Sohn oder Tochter mit einem gut verdienenden Partner verheiratet ist. Für Ihren Berater: Die bestehende „Dienstanweisung zur Durchführung des Familienleistungsausgleichs“ (DA-Fam EStG 2013 Abschnitt 31.2.2) ist damit rechtswidrig.

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