In einem aktuellen Urteil hatte jemand seine Eltern im Unternehmen beschäftigt, konnte aber keine Stundenzettel vorlegen. Das Finanzamt strich den Betriebsausgabenabzug, doch das oberste Steuergericht sah das nicht so streng.
Wenn feststeht, dass es sinnvolle Aufgaben für Vater und Mutter gab, und feststeht, dass diese überhaupt gearbeitet haben, sind Stundenzettel nicht unbedingt zwingend. (BFH, 17.07.13, X R 31/12, DStR 13, 2261).
IZW-Rat: Auch wenn sie nicht zwingend sind, können solche Aufzeichnungen nicht schaden, um Diskussionen mit dem Finanzamt von vornherein zu vermeiden.
Ihr Steuerberater Bad Dürkheim
Dienes + Weiß