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Steuererhöhungen hat die große Koalition zwar bisher ausgeschlossen – ob sie sich daran halten wird, wird man sehen. Steuererhöhungen für 2014 könnten theoretisch auch noch im Jahre 2014 beschlossen werden. Eine verfassungsrechtlich unzulässige Rückwirkung läge erst dann vor, wenn 2014 noch die Steuer für 2013 erhöht würde.

Grundfreibetrag steigt: Und zwar ab 1. Januar 2014 von derzeit 8.130 auf 8.354 Euro. Das bedeutet: Ein Kind kann 9.191 Euro Kapitaleinkünfte haben, ohne dass Steuern anfallen (8.354 + 36 Euro Sonderausgabenpauschbetrag plus 801 Sparerpauschbetrag). Ein arbeitendes Kind kann 9.390 Euro im Jahr verdienen, ohne dass Lohnsteuer anfällt (8.354 + 36 + 1.000 Euro Werbungskostenpauschbetrag). Bei einer Überschreitung passiert aber nicht viel: Schon seit 2012 spielen die Einkünfte volljähriger Kinder beim Kindergeld keine Rolle mehr.

Berufsunfähigkeitsversicherung besser absetzbar: Bisher fielen Beiträge zu BU-Versicherungen meist unter den Tisch, da sie mit anderen Versicherungsbeiträgen in einem Topf landeten, dessen Höchstbetrag meist schon überschritten war. Ab 2014 kann man BU-Beiträge zusätzlich absetzen. Das allerdings nur, falls der Vertrag bestimmte Bedingungen (zum Beispiel lebenslange Rentenzahlung) erfüllt.

Rürup- bzw. Basis-Renten: Einzahlungen können 2014 zu 78 Prozent abgesetzt werden. Ehepaare können also 31.200 Euro steuerlich geltend machen, wenn sie 40.000 Euro einzahlen.

Grenzen für die gesetzliche Krankenversicherung steigen: Die Beitragsbemessungsgrenze (Beiträge werden maximal auf Basis dieses Gehalts berechnet) steigt auf 48.600 Euro im Jahr. Die Versicherungspflichtgrenze steigt auf 53.550 Euro. Wer sich von der Gesetzlichen befreien lassen will, muss also mehr als diesen Betrag verdienen. Wer schon am 31. Dezember 2002 privat krankenversichert war, für den gelten 48.600 Euro.

Kürzung Ein-Prozent-Regel für Elektroautos: Die Bemessungsgrundlage der Ein-Prozent-Regel wird gekürzt um die Anschaffungskosten des Batteriesystems, maximal aber um 9.500 Euro. Beispiel: Das Fahrzeug hatte einen Listenpreis von 49.500 Euro, auf das Batteriesystem entfallen 12.000 Euro. Vom Listenpreis können Sie maximal 9.500 Euro abziehen. Der Dienst­wagennutzer versteuert also statt 495 Euro im Monat nur 400 Euro. Auch der geldwerte Vorteil für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeit reduziert sich entsprechend.

Grunderwerbssteuer steigt schon wieder:
in Bremen und Niedersachsen auf fünf Prozent, in Berlin auf sechs Prozent und in Schleswig-Holstein gar auf den Rekordsatz von 6,5 Prozent. Nur Bayern und Sachsen haben bis jetzt den alten Grunderwerbssteuersatz von 3,5 Prozent beibehalten.

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