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Falls Sie Immobilien gemeinsam mit anderen erben und Ihre Miterben abfinden, können Sie für den abgefundenen Teil höhere Abschreibungen ansetzen. Nur für den Anteil, den Sie direkt geerbt haben, bleibt es bei der Fortführung der Abschreibung Ihrer Eltern.

Beispiel: Ihre Mutter stirbt und hinterlässt Ihnen und Ihrem Bruder je zur Hälfte eine Eigentumswohnung im Wert von 300.000 Euro. Damit Sie Alleineigentümer werden können, zahlen Sie Ihrem Bruder 150.000 Euro. Diese 150.000 Euro können Sie wieder von neuem abschreiben. Angenommen, der Anteil Grund und Boden wäre ein Drittel, dann würden Sie 100.000 Euro mit zwei Prozent = 2.000 Euro abschreiben. Für die andere Hälfte führen Sie die Abschreibungen Ihrer Mutter fort.

Vorsicht: Falls Ihre Mutter die Wohnung vor weniger als zehn Jahren gekauft hat, kann bei Ihrem Bruder ein Spekulationsgewinn entstehen.

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