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Wenn man ein Haus verkauft oder kauft, auf dem eine Photovoltaikanlage montiert ist, sollte man den Kaufpreis für diese unbedingt extra festlegen. Allerdings ist hier die Interessenslage für Käufer und Verkäufer genau gegenteilig.

Aus Sicht des Verkäufers gilt: Möglichst hoher Preis für das Haus, möglichst niedriger Preis für die Photovoltaikanlage. Denn sofern es sich um ein selbst genutztes Einfamilienhaus handelt oder ein vermietetes Haus, das man schon mehr als zehn Jahre besitzt, ist der Verkaufserlös für die Immobilie steuerfrei, während die Photovoltaikanlage stets Betriebsvermögen ist und daher der Preis versteuert werden muss.

Aus Sicht des Käufers ist es genau umgekehrt: Den Preis für ein selbst genutztes Haus kann man nicht abschreiben, den Preis für die Photovoltaikanlage aber schon. Hier wäre ein möglichst hoher Preis wünschenswert.

Hier muss man also eine Einigung finden: Am besten, man bittet einen Fachbetrieb um eine Werteinschätzung. Dieser darf nicht nur den Wert der gebrauchten Module bewerten, sondern muss mit einfließen lassen, dass alte Photovoltaikanlagen zu einer deutlichen höheren Einspeisevergütung berechtigen und damit mehr wert sind, als das Alter erwarten ließe.

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