Golfspielen ist bei vielen Unternehmern ein beliebter Sport. Insofern kann man durch die Veranstaltung eines Golfturnieres mit anschließender Abendveranstaltung gut Kunden akquirieren. Trotzdem darf man die Kosten nicht als Betriebsausgabe absetzen.
Aus einem aktuellen Urteil: „Bei der Veranstaltung eines Golfturnieres ist es unbeachtlich, ob die Anbahnung von Geschäftsabschlüssen bzw. die Werbung für das Unternehmen im Vordergrund gestanden hat. Für die Streichung des Betriebsausgabenabzugs reicht es aus, wenn die Möglichkeit besteht, dass Geschäftsfreunde unterhalten werden oder dass man privaten Neigungen nachgeht.“ (FG Hessen, 22.05.13, 11 K 1165/12, EFG 13, 1477)
Ihr Steuerberater Bad Dürkheim
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