Wer seinen Bruder oder seine Schwester beerbt, erlebt häufig einen Steuer-Schock. Denn die Erbschaftsteuer für Erbschaften zwischen 300.000 und 600.000 Euro beträgt 25 Prozent, bei noch größeren Nachlässen sogar 30 Prozent (bis sechs Millionen Erwerb; Details § 19 ErbStG). Wer also das Haus im Wert einer halben Million von seinem Bruder erbt, muss knapp 125.000 Euro ans Finanzamt zahlen – und damit das Haus wohl verkaufen.
Was kann man dagegen tun? Wenn der Erbfall erst einmal eingetreten ist – nichts mehr. Falls der Erbfall absehbar ist – z. B. bei einer schweren Krankheit des Bruders – könnte man vorher noch über eine „Schenkung gegen Nießbrauchsvorbehalt“ nachdenken. Der Kapitalwert des Nießbrauchs kann dann vom Wert des Hauses abgezogen werden und reduziert die Steuer ganz erheblich.
Ansonsten kann man sich nur damit trösten, dass einem immerhin 70 bis 75 Prozent des Vermögens übrig bleiben.
Ihr Steuerberater Maxdorf
Dienes + Weiß