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Eigentlich bekommt jedes Elternteil nur den halben Kinderfreibetrag – egal ob er sich auswirkt oder nicht. Nur in den Sonderfällen, dass der andere Elternteil verstorben war oder im Ausland lebte, kam bis 2011 eine Übertragung in Betracht.

Das ist neu: Mit Wirkung ab dem Steuerjahr 2012 ist die Übertragung nun auch möglich, falls ein Elternteil das Kind allein unterhält.

Beispiel: Herr X und seine Freundin haben ein Kind. Die Mutter des Kindes arbeitet nicht und hat auch sonst keine Einkünfte. Ab dem Steuerjahr 2012 kann Herr X beantragen, dass ihr halber Kinderfreibetrag auf ihn übertragen wird. Dieser kann damit 7.008 statt 3.504 Euro absetzen und spart dadurch maximal 3.104 Euro Steuern statt bisher maximal 1.551 Euro

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