Wer einen Dienstwagen auch für Privatfahrten nutzen darf, muss das – sofern derjenige kein Fahrtenbuch führt – nach der Ein-Prozent-Regel versteuern. Zusätzlich fällt ein geldwerter Vorteil für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte an, aber nicht immer. Unter folgenden Voraussetzungen fällt dieser steuerpflichtige Posten „Fahrten Wohnung-Arbeit“ weg:
- Arbeitsstätte weniger als 46 Mal im Jahr aufgesucht: Bei weniger als 46 Fahrten (52 Wochen im Jahr minus sechs Wochen Urlaub) pro Jahr in den Betrieb (= eine Fahrt/Woche) unterstellt die Finanzverwaltung, dass kein fester Arbeitsplatz dort vorliegt. Wer noch weniger kommt, hat keine feste Arbeitsstätte. (R 9.4 Abs. 3 LStR)
- Keine feste Arbeitsstätte mit zentraler Bedeutung: Der Bundesfinanzhof sieht die Definition der festen Arbeitsstätte enger, was besser ist für Ihre Mitarbeiter mit Dienstwagen. Denn diese müssen Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nur dann versteuern, wenn dieser Arbeitsstätte eine „zentrale Bedeutung gegenüber den weiteren Tätigkeitsorten zukommt“. (BFH, 09.06.11, VI R 55/10, DStR 11, 1609)
Praxis-Beispiel: X arbeitet als Techniker in einer Computerfirma, und kommt ca. 12 Mal im Monat „schnell mal in die Firma“, um etwas abzuholen und ist dann schon wieder zu den Kunden unterwegs. So ungünstig sieht es die Finanzverwaltung: X hat in den Augen des Finanzamtes eine „feste Arbeitsstätte“, weil er „mit einer gewissen Nachhaltigkeit“ die Firma immer wieder aufsucht, und das öfter als ein Mal pro Woche. So günstig sieht es der Bundesfinanzhof: X hat keine „feste Arbeitsstätte“, weil es keine Zuordnung eines Arbeitsplatzes zum Mitarbeiter gibt und sein kurzes Erscheinen im Betrieb keine zentrale Bedeutung gegenüber den weiteren Tätigkeitsorten hat. (Fundstelle: s. o.)
Ergebnis: Geldwerter Vorteil für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte: Laut Finanzministerium ja, laut Bundesfinanzhof nein.
Was sollten Sie nun tun? Falls Sie die Fahrten Wohnung-Arbeit unversteuert lassen, kann es sein, dass ein Lohnsteuerprüfer Abgaben nachkassieren will. Vorsichtige setzen in solchen Fällen die Fahrten Wohnung-Arbeit weiterhin auf die Gehaltsabrechnung, um Nachzahlungen zu vermeiden.
Ihr Steuerberater Bad Dürkheim
Dienes + Weiß