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Die Arbeitsentgeltgrenze für geringfügig Beschäftigte ("Mini-Jobs") ist von 400 EUR auf 450 EUR ab VZ 2013 angehoben worden.

Die Gleitzone für sog. Midi-Jobs reicht dann von 450,01 EUR bis 850,00 EUR.

Das bisherige Regel-Ausnahme-Verhältnis hinsichtlich der Einbeziehung von geringfügig Beschäftigten in die Rentenversicherung ist umgekehrt worden: geringfügig entlohnte Arbeitnehmer sind künftig rentenversicherungspflichtig, können sich aber von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen (Opt-Out-Regelung).

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