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Den Betriebsausgabenabzug haben Sie für die Kosten der Feier stets in voller Höhe und unbegrenzt. Das ist nie das Problem. Fallstricke lauern an ganz anderen Stellen:

Lohnsteuer vermeiden: Die Teilnahme an der Weihnachtsfeier kostet Ihre Mitarbeiter keine Lohnsteuer, wenn die Kosten je Arbeitnehmer maximal 110 Euro betragen. Wohlgemerkt: Je Arbeitnehmer, nicht je Teilnehmer. Wenn also Arbeit­nehmer Angehörige mitbringen, müssen Sie erst die Kosten je Teilnehmer ausrechnen, dann jedem Arbeitnehmer die von ihm gebrachten Gäste zurechnen und dann die 110-Euro-Grenze prüfen.

110 Euro überschritten? Halb so schlimm! Es gibt die Möglichkeit, teure Weihnachtsfeiern mit 25 Prozent pauschal zu versteuern, wodurch auch Sozialversicherungsfreiheit eintritt. Das Gleiche ist dann notwendig, wenn zwar die 110 Euro je Arbeitnehmer eingehalten werden, aber es im Jahr 2012 insgesamt mehr als zwei Betriebsveranstaltungen gab. Steuerfrei sind nämlich maximal zwei pro Jahr möglich. Tipp: Für die Lohnsteuerpauschalierung sucht man sich nicht unbedingt die letzte, sondern stets die billigste Feier aus.

Mehrtägige Weihnachtsfeiern: Angenommen, Sie fahren mit Ihren Mitarbeitern über Nacht auf eine Skihütte o. ä., dann ist auch das lohnsteuerfrei, sofern Sie die 110-Euro-Grenze einhalten. (R 19.5 Abs. 3 Satz 2 LStR)

Kleine Geschenke auf der Weihnachtsfeier: Geschenke bis 40 Euro brutto werden in die 110-Euro-Grenze eingerechnet und bleiben somit lohnsteuerfrei, sofern insgesamt die 110 Euro eingehalten werden.

Teure Geschenke auf der Weihnachtsfeier: Geschenke über 40 Euro müssen Sie stets pauschal versteuern, dafür zählen sie aber bei der 110-Euro-Grenze nicht mit.

Weihnachtsgeschenke außerhalb der Weihnachtsfeier: Solche Weihnachtsgeschenke sind stets in voller Höhe lohnsteuer- und sozialver­sicherungspflichtig. Nur bei „Geschenken anlässlich einer Betriebsveranstaltung“ gibt es die Möglichkeit, die Lohnsteuer zu pauschalieren.

Goldmünzen als Weihnachtsgeschenk auf der Weihnachtsfeier?
Die steuer­günstigen Vorschriften gelten nur für Sachgeschenke. Man könnte zwar trefflich drüber streiten, ob eine Goldmünze eine Sache oder Geld ist, Finanz­ämter und Sozialversicherungsträger sehen Goldmünzen jedoch definitiv als „Geld“ an. Fazit: Keine Steuerfreiheit und keine Pauschalsteuer möglich.

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