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Immer mehr Unternehmen kaufen Literatur, Elektronik oder Verbrauchsmaterial im Internet (z. B. Amazon/eBay) ein. Dabei ergeben sich einige steuerliche Fragen.

Deutsche Umsatzsteuer bei luxemburgischem Unternehmen? „Wie kann Amazon überhaupt deutsche Umsatzsteuer ausweisen? Amazon sitzt doch in Luxemburg?“ Antwort: Der Umsatz wird in Deutschland ausgeführt, da die Auslieferung von deutschen Logistik-Zentren aus erfolgt. Deshalb gibt es auch kein Problem mit dem Vorsteuerabzug – zumindest solange es sich um Warenlieferungen unmittelbar von amazon.de handelt.

Rechnung für kindle-Käufe? „Ich habe ein berufliches Fachbuch auf mein amazon-kindle geladen: Wo bekomme ich eine Rechnung her?“ Antwort: Gar nicht. Amazon Luxemburg stellt keine Rechnung für ebook-Lieferungen aus. Und die luxemburgische Umsatzsteuer können Sie ohnehin nicht als Vorsteuer geltend machen. Tipp: Bestellbestätigung als Beleg verwenden – und wenigstens den Bruttobetrag als Betriebsausgabe absetzen.

iPad mit italienischer MwSt.? „Ich habe über Amazon ein apple-iPad bestellt, das aus Italien mit 20 Prozent italienischer Umsatzsteuer geliefert wurde – was nun?“ Antwort: Dieser Umsatz wurde nicht von Amazon ausgeführt, sondern nur über Amazon vermittelt. Theoretisch müsste der italienische Lieferant umsatzsteuerfrei liefern, wenn Sie ihm Ihre UST-ID-Nummer angeben. Das wird er wahrscheinlich aber nicht machen. Unser Rat: Bei amazon-marketplace Bestellungen genau prüfen, wer der Lieferant ist und in welchem Land er sitzt. Finger weg von Lieferanten im Ausland.

Kein Umsatzsteuerausweis bei eBay-Kauf? „Ich habe ein neues Notebook bei eBay ersteigert. Rechnung bekomme ich keine, weil der Verkäufer sagt, er sei Kleinunternehmer. Ist das korrekt? Der Mann hat 562 Bewertungen.“ Antwort: Dass das Notebook neu ist und die Zahl der eBay-Bewertungen deuten auf eine gewerbliche Tätigkeit hin. Eine Rechnung können Sie auf jeden Fall verlangen. Ob derjenige allerdings Kleinunternehmer im Sinne von §19 UStG ist (bis 17.500 Euro Jahresumsatz möglich) und somit keine MwSt. ausweisen muss, können Sie schwer nachprüfen. Das nächste Mal am besten vorher fragen: „Haben Sie ein Gewerbe angemeldet? Haben Sie zur Umsatzsteuer-Regelbesteuerung optiert und können Sie Umsatzsteuer ausweisen?“ In jedem Fall können Sie den Bruttobetrag als Betriebsausgabe absetzen.

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