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Auto-Leasingverträge vorzeitig aufzulösen, ist gar nicht so einfach. Stellen Sie sich vor, Sie haben vor zwei Jahren einen Leasingvertrag über 36 Monate abgeschlossen und wollen nun ein neues Auto leasen. Was machen Sie da mit Ihrem alten Leasingvertrag?

Kein ordentliches Kündigungsrecht: Einseitig kündigen kann man einen Leasingvertrag nicht, wohl aber im Einvernehmen mit der Leasinggesellschaft auflösen. Solch ein Einvernehmen erreicht man aber oft nur, wenn man bei der gleichen Automarke erneut ein Auto least. Das führt freilich zu hohen Nachzahlungen, weil man die Differenz zwischen dem Buchwert (Einstands­preis minus Tilgung durch bisherige Raten) und dem Zeitwert (meist viel niedriger) ausgleichen muss. Bei gleichzeitigem Abschluss eines neuen Leasingvertrags kann diese Nachzahlung in die Leasingrate des neuen Autos „reingerechnet" werden, was diese freilich massiv nach oben treibt.

Übergabe des alten Leasingvertrags: Der Königsweg, um den alten Vertrag ohne hohen Ablösebetrag los zu werden, besteht in der Umschreibung des alten Leasingvertrags auf einen neuen Leasingnehmer. Interessenten suchen Sie am besten auf speziellen Internet-Seiten, wie z. B. Leasingtime.de oder Leasingpool24.de.

Wenn sich jemand findet, geht es so weiter: Formulare der betreffenden Autobank/Leasingfirma finden Sie meist auf deren Homepage zum Herunterladen. Darin enthalten ist ein Auftrag des bisherigen Leasinginhabers, den Vertrag umzuschreiben und eine Erklärung des Übernehmers, dass er dies wünscht. Beide unterschreiben diesen Antrag, der dann mit Bonitäts­unterlagen des Übernehmers an die Leasinggesellschaft gerichtet werden muss. Nach positiver Bonitätsprüfung erstellt diese einen Vertrag, der von allen drei Parteien (Leasinggesellschaft, Übernehmer und Übergeber) im Original unterschrieben wird.

Ummeldung des Autos: Anschließend schickt die Leasingfirma den Kfz-Brief (Zulassungs-Bescheinigung Teil II) an die Zulassungsstelle des Übernehmers. Der Übergeber muss dem neuen Leasingnehmer entweder den Kraftfahrzeugschein (Zulassungs-Bescheinigung Teil I) und die Nummernschilder oder die Abmeldebescheinigung geben. Dann kann dieser den Wagen auf sich zulassen. Der Übergabe des Autos steht dann nichts mehr im Weg. Die Leasinggesellschaften verlangen für die Umschreibung eine Gebühr – meist so um die 500 Euro.

Fazit: Eine Umschreibung eines Leasingvertrags kostet zwar Geld und Arbeit – aber man spart sich einige tausend Euro, die ansonsten bei vorzeitiger Beendigung fällig würden.

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