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"EEG", so heißt das Gesetz über erneuerbare Energien (EEG). Es garantiert allen Erzeugern von ökologisch korrektem Strom (z. B. Windenergie, Photovoltaik) eine Vergütung weit oberhalb der allgemeinen Marktpreise. Bezahlen müssen diese Milliarden-Subvention alle Stromverbraucher über die EEG-Umlage.

Um die Kosten für stromintensive Produktionsbetriebe zu begrenzen, wird die EEG-Umlage auf Antrag teilweise erstattet, sofern mindestens eine Gigawattstunde (= 1.000 MWh) verbraucht wurde und die Stromkosten mindestens 14 Prozent der Bruttowertschöpfung des Unternehmens betragen. Die Erstattung kann gut und gerne ein paar zehntausend Euro ausmachen. (§§ 40ff. EEG)

Ausschlussfrist 2. Juli 2012: Der Antrag muss vollständig bis zu diesem Tag beim BAFA eingegangen sein. Die Frist wird nicht verlängert. Die Bescheinigung, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, kann nur ein Wirtschaftsprüfer erteilen. Das ausführliche Merkblatt zu der Erstattungsregelung finden Sie unter: http://tinyurl.com/eeg-erstattung.

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