Selbstständige können sich für längere Geschäftsreisen das Auto ihres Ehegatten mieten. Dazu sollte ein schriftlicher Vertrag abgeschlossen werden. Die Miete sollte sich anhand eines Pauschalbetrags je gefahrenen Kilometer orientieren. Folge: Beim Selbstständigen liegen in Höhe der Miete Betriebsausgaben vor. Der Ehegatte muss die Mieteinnahmen nach § 22 Nr. 3 EStG nur versteuern, wenn diese mehr als 256 Euro pro Jahr betragen.
Beispiel: Sie sind selbstständig und mieten sich für eine Geschäftsreise von 1.000 Kilometern den Wagen Ihrer Ehefrau. Sie vereinbaren im Mietvertrag pro gefahrenen Kilometer eine Miete von 0,50 Euro. Diese 500 Euro stellen Betriebsausgaben für Sie dar. Ihre Frau erziehlt Mieteinnahmen in Höhe von 500 Euro und zieht die Pauschale von 30 Cent je gefahrenen Kilometer ab, also 300 Euro (§ 9 Abs. 1 Satz 1 EStG in Verbindung mit Hinweis 9.5 EStH). Da nur 200 Euro übrig bleiben, muss sie nichts versteuern.
Wichtig: Lassen Sie sich am besten von einem Autvermieter ein Angebot machen, wie viel dieser für einen Mietwagen verlagen würde. Diese Kondotionen sollten nicht überschritten werden, wenn Sie den Pkw für die Geschäftsreise von Ihrem Ehegatten anmieten (Prinzip des Fremdvergleichs).
Ihr Steuerberater Frankenthal
Dienes + Weiß