Sie wollen Ihr Haus einmal so richtig auf Vordermann bringen – vom Dach bis zum Keller inklusive Fenster, Garten und Terrasse? Das kann eigentlich auch die fleißigste Hausfrau oder der beste Hausmann kaum alleine schaffen.
Gute Nachricht: Engagieren Sie Profis für den Hausputz, so übernimmt das Finanzamt 20 Prozent der Kosten. Maximal ist das pro Jahr für Kosten bis 20.000 Euro möglich, die dann 20 Prozent = 4.000 Euro Steuerermäßigung einbringen.
Für Handwerkerleistungen (z. B. Neuanlage Garten/Terrasse, Anbringung Markise usw.) gibt es ebenfalls 20 Prozent Steuerermäßigung, hier allerdings begrenzt auf 6.000 Euro Ausgaben im Jahr = 1.200 Euro Steuersenkung. Abzugsfähig ist nur die Arbeitsleistung. Das Material (z. B. die Markise selbst) bleibt außen vor.
Und: Barzahlung ist tabu, die Rechnung muss überwiesen oder mit ec-Karte bezahlt werden. (§ 35a EStG)
Ihr Steuerberater Bad Dürkheim
Dienes + Weiß