Ein Unternehmer hatte eine Immobilie gekauft. Da sich die Bewilligung des Darlehens in die Länge zog, war sein Konto ziemlich weit überzogen. Da der Mann offenbar über genug andere flüssige Mittel verfügte, glich er diese Überziehung auf dem Girokonto aus. Drei Wochen später kam es dann doch zu der Auszahlung des Darlehens durch die Bank.
Schlimme Entscheidung des Finanzamts– bestätigt bis in die höchsten Gerichts-Instanzen: Das Darlehen ist nicht durch den Kauf der Immobilie veranlasst, weil das Konto inzwischen schon längst ausgeglichen war. Die Zinsen von diesem Darlehen sind damit nie mehr steuerlich abziehbar.
Fazit: Achten Sie bei der Aufnahme von Darlehen immer darauf, dass das Geld unmittelbar und in zeitlich engem Zusammenhang tatsächlich verwendet wird für die Anschaffung der Immobilie, der Maschine oder der Betriebsmittel, für die es eigentlich gedacht ist. Wenn Sie nicht zweifelsfrei nachweisen können, wofür Sie das Geld ausgegeben haben, wird Ihnen das Finanzamt den Betriebsausgaben- bzw. Werbungskostenabzug streichen. (BFH, 25.05.11, IX R 22/10, BFH/NV 12, 14)
Ihr Steuerberater Bad Dürkheim
Dienes + Weiß